Der Oberste Gerichtshof bei den USA-Leuten – ein Mords-Verein (i.w.S.d.W.) – hat die Anwendung der Giftspritze bei Hinrichtungen für zulässig erklärt.
Ausgesetzte Exekutionen können also wieder aufgenommen werden. YUPPIE!
Das Urteil mußte aufgrund einer Klage erfolgen, bei der unter Verweis auf den achten Verfassungszusatz, der *ungewöhnliche und grausame Bestrafungen verbietet*, gegen den Einsatz des Giftcocktails geklagt wurde.
7:2 Stimmen entschieden aber: Die Todesspritze verstoße NICHT gegen die Verfassung!
[Öy Dabbeljunior: da kannste gleich mit dem alten Benedikt drüber reden, über Moral & Werte *ggg* – der is doch eh grad da!. Der reichste Oberhirte der ach so enthaltsamen jungengeilen Priester, *fg* 😉 ]
1977 wurde die Todesspritze eingeführt.
Sie besteht aus drei Chemikalien:
1 – betäubt den Hinrichtungskandidaten
2 – lähmt seine Muskulatur
3 – bringt das Herz zum Stillstand
Verläuft alles nach Plan wird der Verurteilte rasch bewusstlos.
Und stirbt.
Binnen weniger Minuten.
Geht allerdings bei Chemikalie 1 was in die Hose, können 2 und 3 zu furchtbaren Qualen – mit einem regelrechten Todeskampf – führen. Solche Hinrichtungen lösten mehrfach weltweit Entsetzen aus.
=> WIR DÜRFEN SOOO FROH SEIN, DASS WIR DIESE WELTPOLIZEI HABEN. 😛
Ach und: Für fast 90 Prozent aller bekannt gewordenen oder veröffentlichten Hinrichtungen seien laut ai 2007 fünf Staaten verantwortlich gewesen:
China – Iran – Saudi-Arabien – Pakistan – USA (unsere liebe Weltpolizei). Das Land mit den USA-Leuten kann nun wieder richtig aufholen!! Dabei sein is alles – geiles Motto, auch hier. Gelle?? 😉
2 Kommentare
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17. April 2008 um 10:07
Günter
Ja ja die lieben Usa, die wollen bei dem Amnesty International Ranking schnell vom 5ten Platz wegkommen
Die wollen doch überall erster sein
12. Januar 2010 um 14:23
marc bürgin
da gebe ich günter völlig recht!