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Telefonsex ist nicht sittenwidrig – Kunden müssen zahlen.
Für mich eine logische und richtige Entscheidung des BGH. Die Auffassung der Bundesrichter: sowohl der Anbieter des Telefonsexgespräches als auch die Telefongesellschaft haben Anspruch auf die angefallenen Gebühren. Denn die entsprechenden Verträge seien wirksam (Az.: III ZR 102/07).
Richtig.
Denn sonst würde es ja eng werden; man denke nur an das Bezahlen bei einer Prostituierten. Denn wenn schon ein Telefonsexgespräch sittenwidrig wäre, was wären dann körperliche Sex-Leistungen?
Auch als Nicht-Nutzer dieser Dienste: ich begrüße diese Entscheidung.
Das Folgende ist keine optische Täuschung, sondern ein psychologisches Phänomen. Eine Demonstration des Konflikts zwischen den beiden Gehirnhälften. Lesen Sie der Reihe nach die Farbe der Wörter, nicht die Wörter!
Die rechte Hirnhälfte versucht, die Farben zu sagen, die linke hingegen beharrt darauf, die Wörter zu lesen.

Während ich diesen kurzen Artikel geschrieben habe sind wieder zahlreiche Menschen gestorben.
Ja, ich rauche NICHT.
Ja, ich bin KEIN militanter Raucher-Hasser.
Ich möchte mit meinen paar Zeilen einfach das Thema aufgreifen – und das Lesen ist kein Zwang!
Alle sechs Sekunden tötet das Rauchen.
Einen Menschen.
Im 20. Jahrhundert gab es 100 Millionen Todesopfer. (WHO-Bericht)
Tabakkonsum ist die führende vermeidbare Todesursache.
Deutschland gehört zu den zehn Ländern mit den meisten Rauchern.























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